27. März 2021

Wichtige Nachricht zur Corona Impfung

Ab dem 11.03.2021 können Contergangeschädigte mit hoher Priorisierung geimpft werden.

Weiter Infos sind hier zu lesen: https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-menschen-mit-conterganschaedigung-werden-prioritaer-geimpft/

Infos zur Bescheinigung für anerkannte Conterganschädigung findet ihr hier : https://www.contergan-infoportal.de/aktuelles/covid-19-bescheinigung-ueber-anerkannte-conterganschaedigung-bei-conterganstiftung-erhaeltlich/

Wichtige neue Info, die nur für Contergangeschädigte in NRW gilt :

Eigentlich sind Contergangeschädigte in Stufe 2 dran ( hohe Priorität ), zusammen mit 70- bis 79jährigen. NRW hat aber ein Sonderkontingent abgestellt, mit dem die Risikopatienten vorgezogen ab sofort geimpft werden können. Diese Aktion läuft voraussichtlich nur bis zum 6.April.

Man braucht nur ein Attest vom Hausarzt ( es muss nicht mal „Contergan“  drinstehen ) und kann sich einen Termin besorgen. Dies läuft nicht über die „Landeshotline“, sondern über das örtliche Gesundheitsamt.

Nach unserem Kenntnisstand gilt das nicht für Kontaktpersonen, die kommen
später dran.

( Natürlich kann man sich über die NRW-Peers oder „Contergangeschädigte
Hessen e.V. info@contergan-hessen.de“ auch an Werner Reimann wenden, wenn dazu noch Fragen bleiben. Er versucht dann, weiterzuhelfen. )