Contergangeschädigte
Hessen e.V.

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Contergangeschädigte Hessen e.V.

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Satzung des Hilfswerks für Contergangeschädigte Hessen e.V.

Präambel
zur Satzung des Hilfswerks für Contergangeschädigte Hessen e.V.

Der "Landesverband der Eltern körpergeschädigter Kinder Hessen e.V. - Contergankinder-Hilfswerk" wurde 1968 ausschließlich von Eltern sogenannter contergangeschädigter Kinder zum Zweck der Hilfe für alle durch Thalidomid im vorgeburtlichen Zustand geschädigten Menschen gegründet.

Der Verein hat während seines bisherigen Bestehens sein Engagement als gemeinnützige Gemeinschaftsaufgabe fast ausnahmslos in der Betreuung der Contergangeschädigten gesehen.

Rüsselsheim, am Tag der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
über die Satzungsneufassung 06.06.1981 (Namensänderung)

Mitgliederversammlung über die Satzungsänderung 03.06.1989        
(Satzungsänderung)

Mitgliederversammlung über die Satzungsneufassung 05.04.2003     
(Satzungsänderung)

Mitgliederversammlung über die Satzungsneufassung 19.06.2010
(Satzungs- und Namensänderung)


Satzung des Hilfswerks für Contergangeschädigte Hessen e.V. (PDF)
Satzung des Hilfswerks für Contergangeschädigte Hessen e.V. (HTML)

Schirmherr: Thomas Will, Landrat des Kreises GG

Ehrenmitglieder

Gemeinnütziger und mildtätiger Verein: VR 80327 (beim Amtsgericht Darmstadt)