Contergangeschädigte
Hessen e.V.

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Contergangeschädigte Hessen e.V.

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In der Mitgliederversammlung am 19. Juni 2010 wurde eine Beitragsänderung beschlossen.

Es gibt ab dem 01. Januar 2011 drei (3) verschiedene Beitragsarten für ordentliche Mitglieder:

1. Einzelmitgliedschaft:
Contergangeschädigte Mitglieder zahlen als "Einzelmitglied" € 24,- pro Jahr.

Beitrittserkläung für Einzelmitglieder

2. Partnermitgliedschaft
Der/die (Ehe)Partner/in des contergangeschädigten Mitgliedes zahlt € 8,- pro Jahr.
Hierbei ist es unerheblich, ob er/sie ebenfalls contergangeschädigt ist.

Beitrittserkläung für Partner

3. Familienmitgliedschaft
Wenn das contergangeschädigte Mitglied neben dem/der Partner/in noch weitere Familienmitglieder mit in den Verband bringen möchte, zahlen das contergangeschädigte Mitglied, der/die Partner/in und diese Familienmitglieder gemeinsam als Familie € 36,- pro Jahr, unabhängig von der Gesamtzahl.

Beitrittserkläung für Familien

4. Förderer
Wer den Verband unterstützen möchte, hat die Möglichkeit, Förder-Mitglied zu werden.
Förderer sind stimmberechtigt, haben allerdings kein Wahlrecht und können auch nicht in ein Vereinsamt gewählt werden.
Die Beitragshöhe ist nach oben frei wählbar, der Mindestbeitrag ist der eines Einzelmitgliedes.

Beitrittserkläung für Förderer

5. Nachträgliche Lastschrifteinzugsermächtigung
Wir bitten alle langjährigen Mitglieder, die dies noch nicht getan haben, uns eine Ermächtigung zu erteilen, den jährlichen Beitrag per Lastschrift einzuziehen.

Lastschrifteinzugsermächtigung

Schirmherr: Thomas Will, Landrat des Kreises GG

Ehrenmitglieder

Gemeinnütziger und mildtätiger Verein: VR 80327 (beim Amtsgericht Darmstadt)